#271-Mein Kind ist fast die Hälfte der Zeit bei mir – muss ich den vollen Kindesunterhalt zahlen?

Episode von Wille - Podcast für Familienrecht von Klaus Wille · 5. September 2026 · 25 min

Viele getrennte Eltern kennen diese Situation: Das Kind ist längst nicht mehr nur jedes zweite Wochenende beim anderen Elternteil. Es übernachtet dort regelmäßig, wird zur Schule gebracht, versorgt und verbringt einen erheblichen Teil seines Alltags in beiden Haushalten.

Aber was bedeutet das für den Kindesunterhalt?

Führt mehr Betreuung automatisch zu weniger Unterhalt? Ab wann liegt ein paritätisches Wechselmodell vor? Und kann der Unterhalt einfach entsprechend der Betreuungsquote gekürzt werden?

In dieser Folge von „Wille – der Podcast für das Familienrecht“ erläutere ich die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 15.04.2026 – XII ZB 415/25 und des OLG München vom 28.07.2026 – 2 UF 1410/25 e.

Besonders interessant: Im Fall des OLG München verbrachte das Kind sechs von vierzehn Nächten beim Vater. Trotzdem nahm das Gericht noch kein paritätisches Wechselmodell an. Die umfangreiche Betreuung blieb beim Kindesunterhalt allerdings nicht unberücksichtigt.

In dieser Folge erfahren Sie unter anderem:

wann erweiterter Umgang Auswirkungen auf den Kindesunterhalt haben kann,

warum 40 % Betreuung nicht automatisch 40 % weniger Unterhalt bedeuten,

wie sich erweiterte Betreuung auf die Berechnung nach der Düsseldorfer Tabelle auswirken kann,

warum selbst sechs von vierzehn Übernachtungen noch kein paritätisches Wechselmodell sein müssen,

welche zusätzlichen Aufwendungen berücksichtigt werden können und

warum Sie einen bestehenden Unterhaltstitel nicht eigenmächtig reduzieren sollten.

Eine Folge für getrennte Eltern, die Betreuung und Verantwortung umfangreicher teilen und wissen möchten, welche Auswirkungen das auf den Kindesunterhalt hat.

Hinweis: Die Folge dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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Rechtsanwalt Klaus Wille

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