BAG: Datenschutz und Überwachung des Arbeitnehmers

Episode von Arbeitsrecht einfach erklärt - Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht von Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht · 8. August 2026 · 20 min

In der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Juli 2024 – 8 AZR 225/23 – geht es um einen Arbeitnehmer, der nach einem Konflikt mit seinem Arbeitgeber arbeitsunfähig geschrieben war. Die Arbeitgeberin hatte Zweifel an der Krankschreibung und ließ ihn über mehrere Tage durch eine Detektei beobachten. Die Detektive sahen ihn unter anderem beim Einkaufen, beim Tragen einer Autobatterie sowie bei Arbeiten auf seiner Terrasse. Anschließend wurde der Arbeitnehmer mit dem Vorwurf angehört, seine Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht zu haben. Eine Kündigung spielte in dem Verfahren aber keine Rolle: Der Arbeitnehmer verklagte vielmehr seine Arbeitgeberin wegen der Überwachung auf Schadensersatz. Das Bundesarbeitsgericht entschied: Weil die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht ausreichend erschüttert war, war die Detektivüberwachung datenschutzwidrig – der Arbeitnehmer erhielt 1.500 Euro immateriellen Schadensersatz.

Artikel:

1. ⁠⁠ ⁠Datenschutz für Beendigung des Arbeitsverhältnisses⁠

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