BAG: Keinen Bonus für die Elternzeit!

Episode von Arbeitsrecht einfach erklärt - Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht von Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht · 9. Mai 2026 · 19 min

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 2. Juli 2025 (Az. 10 AZR 119/24) entschieden, dass ein Arbeitnehmer trotz erreichter Ziele keinen Anspruch auf die volle variable Vergütung hat, wenn er sich teilweise in Elternzeit befindet.

Das Gericht stellt klar, dass auch variable Vergütung Teil des normalen Arbeitsentgelts ist und dem Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“ unterliegt.

Da während der Elternzeit das Arbeitsverhältnis ruht, entsteht für diesen Zeitraum kein Vergütungsanspruch.

Eine ausdrückliche Kürzungsregelung ist dafür nicht erforderlich.

Die Entscheidung ist praxisrelevant für alle Modelle mit Zielvereinbarungen und Bonuszahlungen.

Sie bestätigt, dass Vergütung grundsätzlich an die tatsächliche Arbeitsleistung im Bezugszeitraum gekoppelt bleibt.

Artikel:

⁠Wie wird der Urlaub während der Elternzeit gekürzt mit Kürzungsrechner!⁠

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155 Tage an Urlaubsabgeltung und Elternzeit

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