BAG: Kündigung nach Meldung des Chefs

Episode von Arbeitsrecht einfach erklärt - Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht von Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht · 23. Mai 2026 · 19 min

BAG, Urteil vom 4.12.2025 – 2 AZR 51/25: Ein Pharmavertreter meldet einen Compliance-Verstoß seines Vorgesetzten und erhält kurz darauf noch in der Wartezeit eine Kündigung. Das BAG stellt klar, dass der Hinweisgeberschutz nach § 36 HinSchG nur greift, wenn die Kündigung tatsächlich Reaktion auf die Meldung ist – eine bloße zeitliche Nähe reicht nicht. Im konkreten Fall konnte der Arbeitgeber nachweisen, dass der Kündigungsentschluss bereits vor der Meldung gefallen war, sodass weder HinSchG noch § 612a BGB verletzt waren. Zudem entscheidet das BAG, dass Arbeitnehmer in der Wartezeit oder im Kleinbetrieb keinen Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 102 Abs. 5 BetrVG haben.

- Wartezeit/ Probezeit

- Kündigungsgrund angeben / haben in Wartezeit

- Compliance-Verstoß

- Hinweisgeberschutz

- Maßregelungsverbot

Podcastfolgen:

1. 10 häufige Irrtümer im Arbeitsrecht

2. LAG Hessen: Kündigung wegen Krankheit in Probezeit

3. Probezeit und Kündigung

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