BAG: Lohnerhöhung nur für bestimmte Arbeitnehmer

Episode von Arbeitsrecht einfach erklärt - Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht von Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht · 14. Februar 2026 · 16 min

BAG, 5 AZR 239/24, Urteil vom 26.11.2025

Ausgangslage: Eine Arbeitgeberin bot Anfang 2022 allen Beschäftigten neue, einheitliche Arbeitsverträge an. Viele unterschrieben, die Klägerin behielt ihren Altvertrag.

Maßnahme: Ab Januar 2023 erhöhte die Arbeitgeberin den Grundlohn um 5% – aber nur für Beschäftigte mit Neuvertrag. Die Klägerin war krankgeschrieben und erhielt Entgeltfortzahlung auf Basis ihres alten (nicht erhöhten) Grundlohns.

Streit: Die Klägerin verlangte unter Berufung auf den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz die Berücksichtigung der 5%-Erhöhung in ihrer Entgeltfortzahlung (Januar/Februar 2023) und machte 148,81 € brutto geltend.

Ergebnis: Das BAG gab der Klägerin recht und verurteilte die Arbeitgeberin zur Zahlung der Differenz.

Artikel:

1. ⁠⁠ ⁠⁠Arbeitslohn⁠⁠

2. ⁠⁠Lohnklage⁠⁠

Podcastfolgen:

1. ⁠⁠Rückzahlung bei überzahlten Lohn⁠⁠

2. ⁠⁠gleiche Lohn für gleiche Arbeit⁠⁠

3. ⁠Wann wir der Lohn nach einer Kündigung fällig?⁠

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