LAG Bremen: Schlag auf das Gesäß und fristlose Kündigung!

Episode von Arbeitsrecht einfach erklärt - Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht von Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht · 16. Mai 2026 · 18 min

Das Landesarbeitsgericht Bremen (Urteil vom 10.02.2026 – 1 SLa 75/25) entschied über eine fristlose Kündigung nach einem Vorfall auf einem Teamevent.

Ein Arbeitnehmer hatte einer Praktikantin auf das Gesäß geschlagen, was als sexuelle Belästigung bewertet wurde.

Dennoch erklärte das Gericht die Kündigung für unwirksam, da eine Abmahnung als milderes Mittel erforderlich gewesen wäre. Ausschlaggebend waren die einmalige Pflichtverletzung, die sofortige Entschuldigung und die langjährige beanstandungsfreie Beschäftigung.

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