LAG: Mobbing - Kellerräume besichtigen

Episode von Arbeitsrecht einfach erklärt - Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht von Rechtsanwalt Andreas Martin | Fachanwalt für Arbeitsrecht · 21. Februar 2026 · 21 min

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass die systematische Ausgrenzung einer langjährig beschäftigten Assistentin nach gewonnener Kündigungsschutzklage eine schwerwiegende Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellen kann. Einzelmaßnahmen wie andere Tätigkeiten oder eine Abmahnung genügen hierfür nicht. In der Gesamtschau – Kontaktbeschränkung, Entzug von Arbeitsmitteln, räumliche Isolation und Ausschluss von Betriebsveranstaltungen – lag jedoch „Bossing“ vor. Das Gericht sprach der Klägerin 10.000 € Entschädigung zu und löste das Arbeitsverhältnis auf ihren Antrag gemäß §§ 9, 10 KSchG gegen Zahlung einer Abfindung von 16 Monatsgehältern (52.800 €) auf.

Quelle: LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.01.2020 – 11 Sa 1038/19.

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